Honorar
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen. Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so können die Behandlungskosten in der Einzeltherapie ganz oder teilweise erstattet werden. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein, dies sollten Sie selbst klären. Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig. Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
Selbstbestimmung und Anonymität
Sie können die Dauer der Therapie und die Frequenz der Sitzungen, nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, mit bestimmen. Ihr Name taucht in keiner Akte der Krankenkasse auf. Damit umgehen Sie eine Selbstauskunft über eine
Psychotherapie, wie sie z.B. beim Abschluss von Versicherungen, im Rahmen einer Gesundheitsprüfung, gefordert wird. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie z.B. in eine private Krankenversicherung wechseln oder eine Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Höhere Beiträge oder auch Ablehnungen können die Folge sein.
Hohe Eigenmotivation
Neueste Studien belegen, dass Selbstzahler eine höhere Eigenmotivation aufweisen und somit auch Herausforderungen besser annehmen und Ziele schneller erreicht werden.
Keine lange Wartezeiten
Sie können Ihre Therapie zeitnah beginnen und haben keine langen Wartezeiten. In meiner Praxis betragen die Wartezeiten ca. 7 – 14 Tage. In akuten Krisensituationen bemühe ich mich, schnellstmöglich Termine verfügbar zu machen. Ich biete Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, die mittlerweile üblichen langen Wartezeiten bei kassenärztlichen Therapeuten zu überbrücken.
Individuelle Therapiemöglichkeiten
Von den Krankenkassen werden bisher leider nur die tiefenpsychologischen Verfahren und die Verhaltenstherapie anerkannt und verschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Methoden unwirksam sind. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie darf ich frei aus verschiedenen Therapiemöglichkeiten wählen. Es gibt keine vorgeschriebenen Abläufe, sodass ich ganz individuell auf Sie und Ihre Anliegen eingehen kann.